Bad Freienwalde (Oder) ist eine Stadt im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg (Deutschland) und staatlich anerkanntes Moorheilbad sowie nördliches Zentrum der Märkischen Schweiz.
Bundesland
Brandenburg
Landkreis
Märkisch-Oderland
Einwohner
12.231 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16259
Vorwahl
03344
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: Geschlossen
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Bad Freienwalde und seiner Umgebung gibt es zwei bedeutende Bebauungsprojekte:
- Ein Mega-Bauprojekt in Leuenberg, einem Ortsteil der Gemeinde Höhenland, das auf einer Brachfläche zwischen der Berliner-Bahnhofstraße und der Gartenstraße entstehen soll. Hier sind Wohnungen und Geschäfte geplant, um dem Ort eine neue Mitte zu geben.
- Der umstrittene Energiepark in Hohensaaten, der verschiedene Varianten umfasst, einschließlich einer reinen Photovoltaikanlage, einer reinen Windkraftanlage und einer Hybridvariante. Die Hybridvariante, die von den Planern und dem Bürgermeister favorisiert wird, würde auf etwa 95 Hektar Fläche errichtet werden, was deutlich weniger als die ursprünglich geplante Fläche von 370 Hektar Waldrodung ist. Die Stadtverordneten sollen über den Bebauungsplan abstimmen.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.