Bad Freienwalde (Oder) ist eine Stadt im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg (Deutschland) und staatlich anerkanntes Moorheilbad sowie nördliches Zentrum der Märkischen Schweiz.
Bundesland
Landkreis
Märkisch-Oderland
Einwohner
12.231 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16259
Vorwahl
03344
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Freienwalde (Oder) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bad Freienwalde und seiner Umgebung gibt es zwei bedeutende Bebauungsprojekte:
- Ein Mega-Bauprojekt in Leuenberg, einem Ortsteil der Gemeinde Höhenland, das auf einer Brachfläche zwischen der Berliner-Bahnhofstraße und der Gartenstraße entstehen soll. Hier sind Wohnungen und Geschäfte geplant, um dem Ort eine neue Mitte zu geben.
- Der umstrittene Energiepark in Hohensaaten, der verschiedene Varianten umfasst, einschließlich einer reinen Photovoltaikanlage, einer reinen Windkraftanlage und einer Hybridvariante. Die Hybridvariante, die von den Planern und dem Bürgermeister favorisiert wird, würde auf etwa 95 Hektar Fläche errichtet werden, was deutlich weniger als die ursprünglich geplante Fläche von 370 Hektar Waldrodung ist. Die Stadtverordneten sollen über den Bebauungsplan abstimmen.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.