Bad Freienwalde (Oder) ist eine Stadt im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg (Deutschland) und staatlich anerkanntes Moorheilbad sowie nördliches Zentrum der Märkischen Schweiz.
Bundesland
Landkreis
Märkisch-Oderland
Einwohner
12.231 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16259
Vorwahl
03344
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Freienwalde (Oder) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bad Freienwalde und seiner Umgebung gibt es zwei bedeutende Bebauungsprojekte:
- Ein Mega-Bauprojekt in Leuenberg, einem Ortsteil der Gemeinde Höhenland, das auf einer Brachfläche zwischen der Berliner-Bahnhofstraße und der Gartenstraße entstehen soll. Hier sind Wohnungen und Geschäfte geplant, um dem Ort eine neue Mitte zu geben.
- Der umstrittene Energiepark in Hohensaaten, der verschiedene Varianten umfasst, einschließlich einer reinen Photovoltaikanlage, einer reinen Windkraftanlage und einer Hybridvariante. Die Hybridvariante, die von den Planern und dem Bürgermeister favorisiert wird, würde auf etwa 95 Hektar Fläche errichtet werden, was deutlich weniger als die ursprünglich geplante Fläche von 370 Hektar Waldrodung ist. Die Stadtverordneten sollen über den Bebauungsplan abstimmen.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.